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 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert

 Presseinformation – 589/07/2020 

Ministerin Scharrenbach: Es wird sportlich und das in doppelter Hinsicht – Sonderinvestitions-programm zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020 

Das

Wir als SPD Solingen Begrüßen die  gute Neuigkeit aus Düsseldorf. der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ist genau das was wir wollen!

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit: 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-stellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat den Projektaufruf für den neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten In-vestitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 heute den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden vorge-stellt. 

Für den Investitionspakt 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbe-haltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundes-haushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. 

Ein Ausnahme-Jahr erfordert Ausnahme-Entscheidungen: Die Landes-regierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Pro-gramm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Be-wegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt wer-den. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vie-len Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches.“ 

Förderfähig sind 

 innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäu-den, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur; 

 außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäu-den, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Er-reichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sicherge-stellt wird; 

 im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneu-bau innerhalb und außerhalb von Gebieten; 

 darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmge-biete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwen-dige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.“ 

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt. 

Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme 

 für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro, 

 für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro. 

Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der je-weils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stel-len. Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die zuständige Bezirksregierung zu richten. 

Die Bekanntmachung mit sämtlichen Informationen zum Investitionspakt Sportstätten sind dem Anhang beigefügt und im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar. 

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